Tobias Anton | Blog

 

Die Vertraulichkeit des gebrochenen Worts

 

Die Farce vom Internet-Bestpreis, über die ich Montag berichtete, hat ja inzwischen Wellen geschlagen...


In diversen Internetforen, News-Sites und Blogs melden sich immer mehr Kunden zu Wort, die vom Media Markt herb enttäuscht und z.T. ohne die versprochene Ware wieder nach Hause geschickt wurden. Ein Kunde berichtete sogar darüber, dass er des Hauses verwiesen worden sei, allerdings ist der Forenbeitrag in dem Artikel von meedia.de inzwischen wieder verschwunden. Konkurrenten versuchte sich der Media Markt ja bereits in der Vergangenheit des Öfteren mit fragwürdigen Abmahnungen vom Hals zu halten.


Daher ist es m.E. jetzt an der Zeit den Spieß umzudrehen.

In der Zwischenzeit habe ich folgende Aktivitäten gestartet:


  1. *Rechtsberatung bei einem Anwalt meines Vertrauens gesucht

  2. *Die Verbraucherzentrale über den Vorfall informiert

  3. *Selbstanzeige wg. Verdachts auf Verstoß gegen §201 gestellt (dazu gleich mehr)


Hintergrund meiner Selbstanzeige bei der Polizei ist die Tatsache, dass ich von den Gesprächen im Media Markt eine Audio-Aufnahme angefertigt hatte, und die Mitarbeiter vom Media Markt, deren Aussagen ich in meinem Blog wiedergegeben habe, nun um den Schutz ihrer Privatsphäre besorgt sind.


Zunächst einmal: Warum habe ich das getan?


Im Media Markt ist es mir schon passiert, dass bei einem Beratungsgespräch zu einem Produkt Eigenschaften zugesichert, Rabatte eingeräumt oder Umtauschrechte gewährt wurden, an die sich später niemand mehr erinnern wollte. Unisono hört man in einem solchen Fall aus dem Management: „Das ist für uns so nicht nachvollziehbar.“, während dem Personal disziplinarisch ein Maulkorb verpasst wird.


Doch dieses Mal wollte ich mich nicht so abwimmeln lassen, ohne wenigstens später über das Geschehene berichten zu können.


Also habe ich die Aufnahmen abgetippt und die Protokolle veröffentlicht. Die Daten habe ich auch der Verbraucherzentrale und meinem Anwalt zur Verfügung gestellt. Nach Sichtung des Materials vermuten nun beide einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.


Warum muss ich mich dafür rechtfertigen?


Obwohl es mir ausschließlich darum geht das Geschäftsgebaren des Media Markt für die Öffentlichkeit transparent zu machen, tangiert eine solche Aufnahme natürlich u.U. die vom Gesetzgeber via §201 StGB geschützte Vertraulichkeit des Wortes, und damit ggfs. eben auch mich. Das gilt insbesondere dann, wenn ich Audiomitschnitte direkt veröffentlichte, darum hat mir mein Anwalt auch dringend empfohlen das nicht zu tun.


Nachdem jedoch meine gesamte Berichterstattung im vorangegangenen Artikel auf den Gesprächsaufzeichnungen basiert, kann ich auf deren Wiedergabe in diesem Portal nicht verzichten.


Darum habe ich die Abschriften der Aufzeichnungen zum Download bereitgestellt.


Das Verfahren wird nun zeigen müssen, inwieweit die Veröffentlichung der Abschriften durch das öffentliche Interesse an der Berichterstattung per Art. 5 GG geschützt ist.


Welche Konsequenzen drohen?


Im Fall einer Verurteilung drohen mir lt. Gesetz bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafe.


§201 StGB ist allerdings ein sog. Antragsdelikt, d.h. Voraussetzung für eine Klageerhebung ist, dass eine der aufgenommenen Personen Strafantrag gegen mich stellt.


Also werde ich als einer der Aufgenommenen jetzt einfach mal Strafanzeige erstatten gegen mich selbst.


Update - 23.06., 0:25 morgens.


Inzwischen war ich bei der Polizei. Ca. eine Stunde nett geplaudert. Die Beamten waren sehr freundlich und interessiert, und haben sage und schreibe 20 Minuten lang versucht meine Seite mit dem Dienstbrowser abzurufen.


Leider vergeblich, wie sich herausstellte, denn auf der Polizeidienststelle wird der Zugang zum WWW offenbar durch einen Proxy eingeschränkt.


Also waren sie zur Erfassung des Sachverhalts komplett auf meine eigene Einlassung angewiesen. Und zugegebenermaßen mit der Beurteilung seiner Strafbarkeit - wie auch ich - ein wenig überfordert. Obwohl sich der Kollege mit dem silbernen Stern kaum vorstellen konnte, dass ich mich mit einem Gesprächsprotokoll einer solchen halb-öffentlichen Situation tatsächlich strafbar gemacht haben könnte, hat er sicherheitshalber für mich den Vorgang 110622-2300-030912 eröffnet, unter der mein Fall nun bei der Berliner Polizei verwaltet wird und durch entsprechend zugriffsberechtigte Personen abgerufen werden kann.


  1. 2.Update - 30.06. irgendwann nachmittags


Mich erreicht Post von der taz. Man informiert mich über folgenden rechtlichen Hintergrund:



Wie geht‘s weiter?


Veremos.


--> Ich halte euch auf dem Laufenden.




Und in der Zwischenzeit könnt ihr mich mal gerne haben:



 

Mittwoch, 22. Juni 2011

 
 

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